Allgemeines
Die Verifikation B4 erfolgt nach Abschluss der Vermessungsarbeiten, aber vor der öffentlichen Planauflage oder der Genehmigung und Anerkennung im Grundbuch.
In der Standardverifikation der Phase B4 wird folgendes verifiziert:
- die Pläne für das Grundbuch (Auflagepläne)
- die Daten in GRUDA-AV
- Überprüfung der Fehlerbehebungen aus früheren Verifikationsphasen
Dokumente
In dem vom AGI vorbereiteten Dokument Bestätigungsformular Phase B4 sind die verlangten Bestätigungen und die für die Verifikation benötigten Angaben aufgelistet.
Plan für das Grundbuch (Auflageplan)
- Die Pläne für das Grundbuch müssen gemäss den Darstellungsnormen geplottet werden.
- Der Planrahmen muss vollständig geplottet sein.
- Die projektierten Objekte der Bodenbedeckung und der Einzelobjekte dürfen nicht dargestellt werden.
Verifikation GRUDA-AV
Folgende Punkte werden in GRUDA-AV geprüft:
- Vergleich der Grundstücke mit AV-System (Anzahl, Qualität, Status, etc.)
- Kontrolle SDR (insbesondere geometrisch nicht definierte Quellenrechte)
- Kontrolle AV-Bemerkungen
- Plausibilitätskontrolle (Anzahl und «BBArt») der projektierten Objekte
Schlusskontrolle
Mit der Schlusskontrolle wird die Vollständigkeit der Arbeiten gemäss Werkvertrag nochmals geprüft. Auch werden die Fehlerbehebungen aus früheren Verifikationsphasen punktuell überprüft.