Ziele
Die amtliche Vermessung stellt eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden dar. Im Kanton Bern nimmt das Amt für Geoinformation (AGI) als kantonale Aufsichtsbehörde stellvertretend die Verifikationsaufgabe wahr.
Mit der Verifikation verfolgt das AGI die folgenden Ziele:
Grundsätze
Die Verifikation von Arbeiten der amtlichen Vermessung erfolgt im Kanton Bern nach den folgenden Grundsätzen:
Verifikationsphasen
Das Verifikationskonzept beschreibt die Standardverifikation von Ersterhebungen und Erneuerungen. In der Regel gliedert sich die begleitende Verifikation in die 6 nachstehenden Phasen. Auf die Standardverifikation einer Verifikationsphase wird nur in Ausnahmefällen verzichtet. Spezialprojekte wie PNF werden nach eigenen Regeln verifiziert.
Der Unternehmerbericht (Entwurf bis zur verifizierenden Phase) muss jeweils zum Zeitpunkt der Verifikation vorliegen.
Vorbereitungsarbeiten
Phase | Verifikationsgegenstand | Zeitpunkt der Verifikation |
---|---|---|
A1 | Organisatorische Abmachungen, Diskussion der gewählten Methoden, Erhebungsgrundsätze, Detaillierung und Gebäudeadressen. Besprechung der Grundsätze für die Grenzfeststellung und der Kennzeichnung von Grenz- und Fixpunkten. |
Nach der Arbeitsvergabe, sobald erste konzeptionelle Arbeiten in Angriff genommen werden; vor Beginn der Feldarbeiten. |
Vermarkung und Kennzeichnung der Fixpunkte
Phase | Verifikationsgegenstand | Zeitpunkt der Verifikation |
---|---|---|
A2 | Eigentums- und Grenzbereinigungen; Kennzeichnung der Grenzpunkte im Feld; Feldkontrolle bezüglich Standortwahl, Punktdichte und Kennzeichnung der LFP3 und der HFP3. | Im Laufe der Vermarkungsarbeiten, sobald eine repräsentative Anzahl Punkte gekennzeichnet sind; möglichst vor Beginn der Vermessungsarbeiten. |
Vermessungsarbeiten
Phase | Verifikationsgegenstand | Zeitpunkt der Verifikation |
---|---|---|
B1 | Besprechung der Grundsätze für die Netzanlage, Kennzeichnung, Messung und Ausgleichung der notwendigen Fixpunkte. | Nach der Arbeitsvergabe, sobald erste konzeptionelle Arbeiten in Angriff genommen werden; vor Beginn der Feldarbeiten. |
B2 LFP3 | Messung und Ausgleichung der Fixpunktnetze. | Nach Abschluss der Fixpunktmessungen; vor Beginn der Auswertungen von Detailpunktmessungen. |
B2 Trans | Transformations- und Interpolationsberechnungen bei Ersterhebungen und Erneuerungen im vereinfachten Verfahren. | Nach Abschluss der Transformation/Interpolation; vor den Detail-Auswertungen. |
B3 | Detailpunktberechnung; Definition der Liegenschaften und der Planeinteilung, Kontrolle der Ausscheidung und Detaillierung von Bodenbedeckungs- und Einzelobjektarten, von der Gemeinde genehmigter Lokalisationsplan, Plausibilisierung der Ergebnisse, formale Kontrolle der Daten im Format INTERLIS/AVS. | Nach Abschluss der Detailpunktauswertungen und der definitiven Attributierung der Objekte; vor dem Erfassen der Ergebnisse in der GRUDA-AV und vor dem Plotten der Pläne für das Grundbuch. |
B4 | Fehlerbehebung aus früheren Verifikationsschritten; Übertrag der Ergebnisse in die GRUDA-AV, Plan für das Grundbuch oder Auflageplan. | Nach Abschluss der Vermessungsarbeiten; vor der öffentlichen Planauflage oder der Genehmigung und Anerkennung. |
Die Verifikationsphasen A2, B1, B2, B3 und B4 gliedern sich im Normalfall je in folgende Verifikationsschritte:
- Anmeldung zur Verifikation
- Terminvereinbarung und Absprache des Aktenumfangs anhand des Kapitels «Abzuliefernde Akten»
- Aktenlieferung
- Kontrolle der eingereichten Akten durch das AGI
- Entwerfen des Verifikationsberichts
- Verifikationsbesprechung zwischen dem Sachbearbeiter beziehungsweise der Sachbearbeiterin «Verifikation» und der Ansprechperson im Vermessungsbüro
- Bearbeitung des definitiven Verifikationsberichts und Versand an den verantwortlichen Ingenieur-Geometer beziehungsweise an die verantwortliche Ingenieur-Geometerin
- Dokumentation im AGI
- Mängelbehebung und Nachkontrolle
- Nachführung der Partnerbeurteilung im AGI