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Hinweise Verarbeitungsarten

Wichtig für die Geschäftserfassung im AV-System

In der «TABLE LSNachfuehrung» muss das Attribut «Beschreibung» gemäss MoCheckBE den folgenden Werten/Schreibweisen entsprechen:

Wichtig für die Geschäftserfassung im AV-System
Verarbeitungsarten gemäss GRUDA-AV Beschreibungen gemäss MoCheckBE
Standard Standard
Ersterhebung / Erneuerung Ersterhebung/Erneuerung
Landumlegung Landumlegung
Flächenberichtigung Flächenberichtigung
AV-Bemerkung AV-Bemerkung

Wichtig für Grundstücke mit «AV-Bemerkungen»

Bei den AV-Bemerkungen werden in der GRUDA-AV keine Identifikatoren mehr geführt. Dies hat zur Folge, dass AV-Bemerkungen im Zusammenhang mit einer AVMUT jeweils gestrichen und pro Grundstück – je als unabhängige AV-Bemerkung – neu erstellt werden (keine eindeutige Zuweisung zu bestehenden Objekten durch den Datenkonverter).

Bei Grundstücksmutationen ist in jedem Fall immer vorgängig zu kontrollieren, ob auf den betroffenen Grundstücken AV-Bemerkungen «Lagefixpunkt» vorhanden sind. Nach erfolgtem Lieferprozess (AVMUT) sind die Anmerkungen auf die Korrektheit zu prüfen.

Mutationsentwurf

Mutationsentwürfe dürfen nicht in der GRUDA-AV bearbeitet beziehungsweise durch AVGBS übertragen werden.

Die Eröffnung eines Geometergeschäfts ist möglich, wenn für einen Mutationsentwurf die Mutationsnummer zwingend notwendig ist.

Neue Grundstücke dürfen nur mit Vorsicht reserviert werden:

  • Im Mutationsentwurf dürfen die Nummern der neuen Grundstücke nicht angegeben werden.

Im AV-System sind die Mutationsentwürfe so zu verwalten, dass sie nicht als ITF (insbesondere für die ZAV und die AVGBS) exportiert werden.

  • Nachführungstabellen > Identifikator

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