Wichtig für die Geschäftserfassung im AV-System
In der «TABLE LSNachfuehrung» muss das Attribut «Beschreibung» gemäss MoCheckBE den folgenden Werten/Schreibweisen entsprechen:
Verarbeitungsarten gemäss GRUDA-AV | Beschreibungen gemäss MoCheckBE |
---|---|
Standard | Standard |
Ersterhebung / Erneuerung | Ersterhebung/Erneuerung |
Landumlegung | Landumlegung |
Flächenberichtigung | Flächenberichtigung |
AV-Bemerkung | AV-Bemerkung |
Wichtig für Grundstücke mit «AV-Bemerkungen»
Bei den AV-Bemerkungen werden in der GRUDA-AV keine Identifikatoren mehr geführt. Dies hat zur Folge, dass AV-Bemerkungen im Zusammenhang mit einer AVMUT jeweils gestrichen und pro Grundstück – je als unabhängige AV-Bemerkung – neu erstellt werden (keine eindeutige Zuweisung zu bestehenden Objekten durch den Datenkonverter).
Bei Grundstücksmutationen ist in jedem Fall immer vorgängig zu kontrollieren, ob auf den betroffenen Grundstücken AV-Bemerkungen «Lagefixpunkt» vorhanden sind. Nach erfolgtem Lieferprozess (AVMUT) sind die Anmerkungen auf die Korrektheit zu prüfen.
Mutationsentwurf
Mutationsentwürfe dürfen nicht in der GRUDA-AV bearbeitet beziehungsweise durch AVGBS übertragen werden.
Die Eröffnung eines Geometergeschäfts ist möglich, wenn für einen Mutationsentwurf die Mutationsnummer zwingend notwendig ist.
Neue Grundstücke dürfen nur mit Vorsicht reserviert werden:
- Im Mutationsentwurf dürfen die Nummern der neuen Grundstücke nicht angegeben werden.
Im AV-System sind die Mutationsentwürfe so zu verwalten, dass sie nicht als ITF (insbesondere für die ZAV und die AVGBS) exportiert werden.