Die Datenbeschreibung ist im Kapitel Datenbeschreibung AV/AVS ausführlicher beschrieben.
Tabellen der Datenbeschreibung im DM.01-AV-BE
Im Kanton Bern müssen nur die Sachdaten auf die AVS gebracht werden. Grafische Elemente werden im Kanton Bern nicht im Datenmodell definiert.
Mit dieser Planrahmen-Definition werden – ausser den Sachdaten – nicht alle einzelnen grafischen Elemente übertragen, sondern nur diejenigen Informationen, die sich von Plan zu Plan ändern. Dabei wird davon ausgegangen, dass das Layout (grafische Elemente) auch dem empfangenden System bekannt ist. Plan-Layouts können also wie vorgefertigte Schablonen aufgefasst werden.
Da im Kanton Bern nur das Plansystem des Rasterplanes (ohne Überlappung) verwendet werden darf und an der heute gültigen Beschriftung des Planes für das Grundbuch grundsätzlich festgehalten wird, werden einige Teile aus der «TOPIC Planrahmen» nicht benötigt.
In der nachstehenden Übersicht ist die Verwendung der Tabellen und Attribute der Informationsebene «Administrative Einteilungen», Thema «Planrahmen» zusammengestellt. Es wird unterschieden zwischen den Daten, welche im Kanton Bern auf die AVS gebracht werden müssen und welche nicht.
Weiterführende Erläuterungen zu den Tabellen werden einzeln aufgeführt. Die Informationsebene «Administrative Einteilungen», Thema «Planrahmen» beinhaltet folgende Tabellen:
Übersicht Verwendung der Tabellen und Attribute
Im Kanton Bern können die Tabellen des «TOPIC Planrahmen» im AVS-File leer gelassen werden. Falls Daten im AVS-File vorhanden sind, sind diese gemäss der jeweiligen «TABLE» zu erfassen.
TABLE «PlanLayout»
Diese Tabelle enthält sämtliche Sachdaten, welche für die Beschriftung des Planes für das Grundbuch nötig sind und dessen Position auf jedem Plan gleich ist.
«NBIdent» | ja |
«Identifikator» | ja |
«Layouttyp» | ja |
«Plannummer» | ja |
«Gemeindename» | ja |
«Geometername» | mindestens ein Geometer beziehungsweise eine Geometerin |
«Erstellungsdatum» | ja |
«NachfuehrungsGeometername» | mindestens ein Geometer beziehungsweise eine Geometerin |
«Nachfuehrungsdatum» | ja |
«Massstabszahl» | ja |
«Plannullpunkt» | ja |
«E_Azimut» | immer «100.0» |
«UebersichtMassstabszahl» | fakultativ |
«UebersichtPlannullpunkt» | fakultativ |
«Mit_Koordinatennetz» | immer «1 = nein» |
Die «Plannummer(n)», der «Gemeindename», der «Geometername» beziehungsweise der «NachfuehrungsGeometername», das «Erstellungsdatum» beziehungsweise das «Nachfuehrungsdatum» sowie die «Massstabszahl» (alle aus Tabelle «PlanLayout») benötigen keine weiteren Positionierungsinformationen, da diese im Layouttyp fest vorgegeben sind.
Ebenso wird auf die Beschreibung und damit auf den Transfer der Schrifthöhe, Strichstärke, usw. verzichtet, weil diese als Konstanten im Plan-Layout in diesem Kapitel definiert sind. Die Textinhalte dürfen keine zusätzlichen Leerschläge, Tabulatoren oder Ähnliches enthalten.
«Identifikator»
Der Identifikator entspricht der Plannummer inklusive Landeskartenblattnummer, welche als «TEXT*32» erfasst werden muss. Beispiel: 11481025
Wie sich die Plannummer zusammensetzt, ist unter Administrativen Einteilungen > Planeinteilungen > Hinweise beschrieben. Die Identifikation («IDENT») erfolgt durch das zusammengesetzte Attribut «NBIdent» und «Identifikator».
«Layouttyp»
Der Name des Layouttyps muss als «TEXT*20» erfasst werden. Dieser definiert den verwendeten Planspiegel («Schablone»). Diese wichtige Angabe wird nach Kriterien wie Massstab, Planart – typischerweise Plan für das Grundbuch (PfdGB) – und der im Plan-Perimeter vorherrschenden Sprache festgelegt.
Beispiele:
- PfdGB_1000-de –> Plan für das Grundbuch, 1:1'000
- PRF_1000-fr –> plan pour le registre foncier, 1:1'000
«Plannummer»
Die «Plannummer» muss als «TEXT*12» erfasst werden. Sie wird eigentlich bereits in der «TOPIC Planeinteilung» verwaltet; sie wird hier jedoch nochmals wiederholt, damit man sie direkt darstellen kann. Beispiel: 1025.
«Gemeindename»
Der «Gemeindename» muss als «TEXT*30» erfasst werden. Er wird eigentlich bereits in der «TOPIC Gemeindegrenzen» verwaltet, hier jedoch nochmals wiederholt. Er muss identisch mit dem erfassten Namen in der Tabelle Gemeinde sein.
«Geometername»
Das Attribut «Geometername» ist im Format «TEXT*30» zu definieren. In diesem Attribut muss der beziehungsweise die für die Ersterhebung und Erneuerung zuständige Geometer beziehungsweise zuständige Geometerin erfasst werden. Sobald das Attribut «NachfuehrungsGeometername» erhoben wurde, kann das Attribut «Geometername» gelöscht werden. Sowohl das Attribut «Geometername», als auch das Attribut «NachfuehrungsGeometername» sind «OPTIONAL», jedoch muss eines der beiden definiert sein.
«Erstellungsdatum»
Das Attribut ist im Format «DATE» zu erfassen. Es handelt sich dabei um den Zeitpunkt der Rechtskräftigkeitserklärung des Vermessungswerkes durch den Kanton.
Im Attribut «Erstellungsdatum» ist das Datum der am längsten zurückliegenden Genehmigung der Informationsebene «Liegenschaften» zu verwalten.
Da im Kanton Bern das Plansystem der Rasterpläne (ohne Überlappung) gilt, besteht die Möglichkeit, dass auf einem Rasterplan innerhalb einer Gemeinde die Situation von mehreren Vermessungswerken verschiedener Qualitäten (zum Beispiel Ersterhebung und provisorische Numerisierung) dargestellt wird. Dieser Fall tritt bei aneinanderstossenden Operaten im Bereich des Planinhaltes ein. Zudem gibt es Operate, in welchen die einzelnen Informationsebenen nicht den gleichen Standard aufweisen, wenn also zum Beispiel die Informationsebenen «Fixpunkte», «Nomenklatur» und «Administrative Einteilungen» im Standard AV93 vorliegen und die restlichen lediglich provisorisch numerisiert wurden.
Da bei provisorischen Numerisierungen das genaue Datum oft nicht bekannt ist, sondern nur das Genehmigungsjahr, wird der 01.01. des Genehmigungsjahres erfasst. Bei Erneuerungen und Ersterhebungen ist das Datum der kantonalen Genehmigung, sobald diese erfolgt ist, im Vermessungswerk (Datenbank) zu erfassen.
Beispiele: bei einer PN 01.01.1908, bei einer EE 25.10.2005 (im AVS-File: DATE = 19080101 resp. 20051025).
Da das Datum der kantonalen Genehmigung normalerweise erst nach dem Ausdruck eines Plansatzes (z.B. Auflagepläne) bekannt wird, muss dieses, sobald bekannt, auf die Originalpläne gestempelt werden. Dadurch soll vermieden werden, dass nur aufgrund dieses Datums der Originalplansatz neu erstellt werden muss.
Da im DM.01-AV zwei konkrete Daten (Attribute «Erstellungsdatum» und «Nachfuehrungsdatum») geführt werden, erhält das Feld «Amtliche Vermessung» im Plantitel eine andere Bezeichnung. Im neuen Feld «Genehmigt durch den Kanton» ist das Erstellungsdatum darzustellen und im Feld «Automatische Zeichnung von» das Nachführungsdatum.
«NachfuehrungsGeometername»
Das Attribut «NachfuehrungsGeometername» ist «OPTIONAL». Im Kanton Bern wird dieses Attribut in der Regel nicht erhoben. Der Name des Nachführungsgeometers oder der Nachführungsgeometerin kann bei der Nachführung, wenn zum Beispiel ein neuer Plan für das Grundbuch geplottet wird, eingetragen werden. Es ist dem Nachführungsgeometer beziehungsweise der Nachführungsgeometerin freigestellt, ob der Name im Attribut «Geometername» gelöscht oder beibehalten wird. Die Weisung des Bundes, dass mindestens ein Geometername pro Planrahmen geführt wird, muss jedoch erfüllt sein.
«Nachfuehrungsdatum»
Dieses Attribut ist nur so lange «OPTIONAL», wie das Vermessungswerk nicht nachgeführt wird. Das heisst, dass sich dieses Datum ändert, sobald eine Nachführung auf dem betroffenen Plan stattgefunden hat. Im Kanton Bern wird in diesem Attribut das Plotdatum geführt (im Plantitel: Feld «Automatische Zeichnung von»).
Die Originalpläne müssen nach Mutationen nicht neu ausgegeben werden. Jedoch muss, sobald ein Plan nach einer Änderung nicht mehr aktuell ist, manuell mit einer Linie durchgestrichen, datiert und signiert werden.
«Massstabszahl»
Die «Massstabszahl» entspricht dem Massstab gemäss der Planeinteilung, z.B. 2000. Im Kanton Bern sind nur folgende Massstäbe erlaubt: 1:250, 1:500, 1:1'000, 1:2'000, 1:5'000 und 1:10'000.
«Plannullpunkt»
Der «Plannullpunkt» ist die Landeskoordinate des Papiernullpunktes. Der Nullpunkt muss auf dem Plan für das Grundbuch klar gekennzeichnet sein. Der «Plannullpunkt» ist in der Zeichnungsebene unten links definiert.
«E_Azimut»
Da im Kanton Bern nur das Plansystem der Rasterpläne ohne Überlappung zugelassen ist, beträgt der Wert dieses Attributs immer 100.0 (Ostrichtung).
«UebersichtMassstabszahl»
Dieses Attribut kann im Kanton Bern erhoben werden.
«UebersichtPlannullpunkt»
Dieses Attribut kann im Kanton Bern erhoben werden.
«Mit_Koordinatennetz» als Aufzähltyp
0 = «ja» | Falls Koordinatenkreuze enthalten sind, dann sind diese typischerweise in einem Vorbereitungsschritt generiert und anschliessend durch den Benutzer beziehungsweise die Benutzerin einzeln gelöscht worden, falls dies die grafische Situation im Plan verlangt. Dies kann zum Beispiel dort der Fall sein, wo ein Markstein auf einem Koordinatenkreuz zu liegen kommt, was als falsches Symbol interpretiert werden könnte. |
1 = «nein» | In der Tabelle «PlanLayout» sind keine Koordinatenkreuze enthalten oder sie werden ignoriert, das heisst, die Daten des Koordinatenkreuzes werden nicht übermittelt. Sie werden vom System zum Zeitpunkt der Ausgabe automatisch generiert. |
Dem Attribut «Mit_Koordinatennetz» wird im Kanton Bern immer der Wert «nein» zugeteilt. Es wird darauf verzichtet, dass Koordinatenkreuze bei ungünstiger grafischer Situation ausgespart werden können.
Folglich müssen die Koordinatenkreuze vom System automatisch generiert werden und werden auf der AVS nicht mitgeliefert.
«TABLE Planbeschriftung» und «TABLE PlanbeschriftungPos»
In der «TABLE Planbeschriftung» werden diejenigen Objekte der Beschriftung erfasst, deren Position von Plan zu Plan ändert, zum Beispiel die Anschrift der Nachbargemeinden.
«Beschriftung»
Das Attribut «Beschriftung» muss als «TEXT*30» erfasst werden.
Beispiele:
- für die «Art Nachbarn» GEMEINDE SAANEN,
- die «Art LK_Nr» 1246,
- die «Art BFSNr» 843.
Wenn mehr als 30 Zeichen benötigt werden, ist der Gemeindename abzukürzen.
Beispiel:
- GEMEINDE RÖTHENBACH BEI HERZOGENBUCHSEE (39 Zeichen) → abgekürzt GEMEINDE RÖTHENBACH B.H. (24 Zeichen)
«Art» definiert als Aufzähltyp «Beschriftungsart»
Im Kanton Bern werden nur die Arten «Nachbarn», «LK_Nr» und «BFSNr» verwendet.
0 = «Nachbarn» | Beschriftung der Nachbargemeinden und -kantone |
1 = «Nachbarplan» | wird im Kanton Bern nicht verwendet (Beschriftung der Nachbarpläne in der Situation) |
2 = «UebersichtNachbarn» | wird im Kanton Bern nicht verwendet (Beschriftung der Nachbarpläne, der Gemeinde oder des Kantons im Übersichtsfenster) |
3 = «Strassenrichtung» | wird im Kanton Bern nicht verwendet |
4 = «LK_Nr» | Beschriftung der Landeskarten-Nummer |
5 = «BFSNr» | Beschriftung der Gemeindenummer gemäss BFS |
BFS6 = «weitere» | Im kantonalen AV-Modell dürfen keine Objekte in der Kategorie «weitere» erfasst werden. |
In der «TABLE PlanbeschriftungPos» werden die Schriftpositionen der Planbeschriftungen verwaltet.
«TABLE Koordinatenanschrift» und «TABLE KoordinatenanschriftPos»
Die «TABLE Koordinatenanschrift» enthält die Koordinatenanschriften des Koordinatennetzes.
«Beschriftung» im Format «TEXT*12»
Dieses Attribut wird im Kanton Bern nicht auf die AVS gebracht. Im Attribut «Mit_Koordinatennetz» in der Tabelle «PlanLayout» ist im Kanton Bern immer der Wert «nein» zu definieren.
In der «TABLE KoordinatenanschriftPos» werden die Schriftpositionen der Koordinatenanschriften verwaltet.
«TABLE Linienobjekt»
Diese Tabelle wird im Kanton Bern nicht abgefüllt.
Es wäre vorgesehen, dass mit dieser Tabelle Linien übertragen werden können, wie zum Beispiel den Kasten um die Gemeinde- und Plannummeranschrift. Es dürften aber nur die Geometrie linienhafter Objekte («POLYLINE») transferiert werden, namentlich Koordinatenlinien. Keinesfalls dürften hingegen beispielsweise Punktsignaturen, Liniensignaturen (gestrichelt, usw.) oder gar Schriften in grafischer Linienform übertragen werden.
«Art» definiert als Aufzähltyp «Linientyp»
- 0 = «standard»
- 1 = «weitere» (nur für Erweiterungen vorgesehen)
«TABLE KoordinatenLinie»
Diese Tabelle wird im Kanton Bern nicht abgefüllt, da die Geometrie («POLYLINE») der Koordinatenlinien nicht auf die AVS gebracht werden.
«TABLE Darstellungsflaeche»
Grundsätzlich ist es dem Nachführungsgeometer oder der Nachführungsgeometerin freigestellt, wie die Planrahmen verwaltet beziehungsweise gehandhabt werden. Die «TABLE Darstellungsflaeche» muss im Kanton Bern nur bei «ausgesparten» Planeinteilungen verwendet werden. Demzufolge sind die Inhalte dieser Tabelle bei «ausgesparten» Planeinteilungen zwingend auf die AVS zu bringen. Es sind nur die Geometrien der effektiv «ausgesparten» Pläne zu definieren, siehe Beispiel:

Das Datenmodell ermöglicht folgende Strukturierung:
Eigentlich bestimmen Darstellungsflächen (Planspiegel) Bereiche, in denen Informationsebenen ganz oder nur Teile davon gezeichnet werden. Da im Kanton Bern nur das Plansystem der Rasterpläne (ohne Überlappung) zugelassen ist, hat diese Tabelle kaum Bedeutung beziehungsweise Aussagekraft. Die Information, ob die Informationsebenen vollständig oder nur teilweise vorliegen, wird im Kanton Bern im AMO (Administration de la Mensuration Officielle) verwaltet.
Im Fall von «ausgesparten» Planeinteilungen müssen die Darstellungsflächen jedoch erfasst werden und dazu zwingend das Attribut «Auswahlart». Dieses ist mit dem Wert «teilweise» zu erfassen. Die Geometrie dieser Fläche entspricht jener der Planeinteilung.
Da im Kanton Bern nur das Plansystem der Rasterpläne (ohne Überlappung) zugelassen ist, werden keine Clippingregeln benötigt. Die Rastereinteilung gibt die Abgrenzung vor. Sämtliche Objekte, Symbole, Texte, usw. werden am Planrand zerschnitten.
Die Darstellungsfläche beziehungsweise die Zeichnungsebene wird auf dem Plan für das Grundbuch durch «Winkel» in den Ecken markiert. Wenn eine «ausgesparte» Planeinteilung gewählt wird, müssen die fehlenden Markierungen ergänzt werden.

«Geometrie»
Wird nur bei «ausgesparter» Planeinteilung erfasst, sonst nicht.
«Auswahlart»
- 0 = «vollstaendig» (wird aber im Kanton Bern nicht verwendet)
- 1 = «teilweise» (zwingend, wenn Darstellungsflächen definiert werden (bei «ausgesparter» Planeinteilung))
«TABLE PlanLayoutSymbol»
Diese Tabelle wird im Kanton Bern nicht verwendet.
«TABLE Netzkreuz»
In dieser Tabelle werden die Netzkreuze verwaltet.
Im Kanton Bern wird die Tabelle «Netzkreuz» zwar nicht auf die AVS gebracht und wird nicht verwendet. Es wären jedoch nur Netzkreuze ohne Kreise zugelassen.