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Gebäude

«Gebaeude» der Informationsebene Bodenbedeckung sind möglichst wenig mit Elementen «uebriger_Gebaeudeteil» zu unterteilen. Gebäudedetails werden in der Informationsebene Einzelobjekte als «uebriger_Gebaeudeteil» erfasst. Sie dienen dem besseren Verständnis und der besseren Lesbarkeit eines Planauszuges. Es dürfen keine freistehenden Gebäude in der Informationsebene Einzelobjekte als «uebriger_Gebaeudeteil» erhoben werden. Solche Gebäude werden entweder nicht aufgenommen oder in der Informationsebene Bodenbedeckung als «Gebaeude» definiert.

Im Plan für das Grundbuch werden bei den Gebäuden die Hausnummern (aus dem «TOPIC Gebaeudeadressen») angeschrieben. Diese Texte sind parallel zu den Gebäudelinien auszurichten. Die Gebäudeidentifikatoren der GRUDA-AV (BE_GID) werden im Plan für das Grundbuch nicht geplottet.

Die folgenden öffentlichen Gebäude und Sehenswürdigkeiten sind anzuschreiben:
Bahnhof, Gemeindeverwaltung, Hallenbad, öffentlich-rechtliche Kirchen (evangelisch-reformierte, römisch-katholische und christ-katholische Kirchen), Kunsteisbahn, Mehrzweckgebäude, Museum, Parkhaus, Post, Rathaus, Reservoir, Schiessstand, Schulhaus, Schwimmbad, Spital, Theater, Tierpark, Turnhalle, Zivilschutzanlage.

Die Texte sind möglichst kurz zu halten. Präzisierungen, wie Ortsangaben, die in der Nomenklatur oder bei den Gebäudeadressen erfasst werden, sind wegzulassen. Deshalb wird in der Regel nur die Anschrift «Bahnhof», «Kirche», «Museum», usw. erfasst.

Ist der Name Bestandteil der Gebäudeadresse (z.B. Chalet Enzian), wird dieser in der «TABLE GebaeudeName» im «TOPIC Gebaeudeadressen» erfasst.

  • TVAV Art. 14

Begriff und geometrische Abgrenzung

Gebäude sind auf Dauer angelegte, mit dem Boden fest verbundene Bauten, die Wohnzwecken oder Zwecken der Arbeit, der Ausbildung, der Kultur oder des Sports dienen. Gebäude, die diese Kriterien erfüllen, werden in der Informationsebene Bodenbedeckung erhoben.

Freistehende Kleinbauten > 10 m² (z.B. Gartenhäuschen, Geräteschopf) sind zu erheben. Solche Bauten gehören in die Informationsebene Bodenbedeckung. Hingegen nicht zu erheben sind Fahrnisbauten, kleine Bauwerke bis und mit 10 m² (z.B. Telefonkabinen, Verteilerkasten) und leicht versetzbare Kleinbauten. Der Entscheid, ob ein Gebäude in der Informationsebene Bodenbedeckung erhoben wird oder nicht, muss bei einem freistehenden Gebäude gleich ausfallen wie bei einem gleichgebauten Anbau. Ausgenommen von der 10-Quadratmeter-Regel sind massive Bauten, wie zum Beispiel Trafostationen (in der Regel gemauerte oder betonierte Bauten) sowie ortsfeste Tiny Houses und Silos.

Die geometrische Definition der Gebäudefläche hat Priorität gegenüber allen anderen Bodenbedeckungsarten, vergleiche Bodenbedeckung > Detaillierungsgrad > Zusammenlegung von Linien.

Die für die Gebäudefläche im Sinne der Bodenbedeckung nicht massgebenden Teile (z.B. unterirdische Gebäude, Balkone, gedeckte Hauseingänge) sind Linien- oder Flächenelemente der Informationsebene Einzelobjekte. Bei teilweise überdeckten Gebäuden (Einstellhallen, Erdhäuser, usw.) bestimmt der jeweils dominierende Teil (massgebend ist die Sichtbarkeit der Fassade) über die Zugehörigkeit zur Informationsebene Bodenbedeckung oder Einzelobjekte.

Beispiel: Ein Wohnblock und eine angebaute unterirdische Einstellhalle werden als zwei Objekte erfasst (der Wohnblock in der Informationsebene Bodenbedeckung und die Einstellhalle als Einzelobjektart «unterirdisches_Gebaeude»).

Der Gebäudehauptumriss soll alle markanten Teile enthalten. Unwichtige Details sind zu generalisieren oder wegzulassen. Gebäudeunterteilungen sind sehr zurückhaltend zu erheben.

Silos und geschlossene Jauchegruben werden der «BBArt Gebaeude» der Informationsebene Bodenbedeckung zugeordnet, wenn der dominierende Teil des Objektes als Baukubus sichtbar ist und nicht nur die Überdeckung. Silos und grosse Jauchegruben mit Deckel (grosser Betonklotz) mit vorwiegend unterirdischer Bauart (maximal 1m aus dem Boden ragend) werden in der Informationsebene Einzelobjekte als «EOArt unterirdisches_Gebaeude» erhoben.

Reservoire werden der «BBArt Gebaeude» der Informationsebene Bodenbedeckung zugeordnet, wenn der dominierende Teil der Fassade als Baukubus sichtbar ist und nicht nur das Dach.

Reservoire mit vorwiegend unterirdischer Bauart werden in der Informationsebene Einzelobjekte als «EOArt Reservoir» erhoben.
Alle Reservoire sind mit «Reservoir» anzuschreiben.

Hauptumriss

Die Gebäudefläche wird durch die Hauptfassadenteile mit der jeweils äusseren grössten vertikalen Fläche gebildet. Fassadenversetzungen von mehr als 10 cm in den Toleranzstufen 2 und 3 beziehungsweise 50 cm in den Toleranzstufen 4 und 5 sind zu erheben. Fassadenversetzungen von weniger als 10 cm können im Feld eingemessen oder aufgenommen werden, wenn sie für die Bearbeitung im Büro von Nutzen sind.

Einzelheiten entlang von Hauptfassaden sind zu erheben, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Vor- und Rücksprünge, Pfeiler von mehr als 50 cm in den Toleranzstufen 2 und 3 beziehungsweise 100 cm in den Toleranzstufen 4 und 5;
  • Auskragungen, Erker, Vorbauten von mehr als 50 cm in der Toleranzstufe 2 beziehungsweise 100 cm in den Toleranzstufen 3, 4 und 5.

Solche baulichen Details sind in der Regel dem Gebäudehauptumriss zuzuordnen. Die Ausnahmen (z.B. Flügelmauern) sind jeweils in den Unterkapiteln beschrieben.

Zusammenfassung

Erhebung von
TS2 TS3 TS4 TS5
Fassadenversetzungen > 10 cm > 10 cm > 50 cm > 50 cm
Details entlang von Fassaden, wie:
Vor- und Rücksprünge, Pfeiler > 50 cm > 50 cm > 100 cm > 100 cm
Auskragungen, Erker, Vorbauten > 50 cm > 100 cm > 100 cm > 100 cm

Bei Doppel-, Gruppen- und Reihenhäusern zählt jede einzelne Baute als selbständiges Gebäude, wenn ein eigener Zugang von aussen und eine senkrechte vom Erdgeschoss bis zum Dach reichende Trennmauer zwischen den Bauten besteht. Eine Trennmauer trennt ein Gebäude konstruktiv und oder funktionell in mehrere zusammengebaute Gebäude auf.

Das heisst, zusammengebaute Gebäude mit verschiedenen Nummern, zum Beispiel Reiheneinfamilienhäuser, werden (soweit geometrisch definierbar) pro Nummer als selbständiges Objekt definiert – unabhängig von Grundstücksgrenzen. Zum Teil nicht möglich ist diese Separierung bei Terrassenhäusern, Heuschobern, Fabriken, Bürogebäuden, usw.

Grundsätzlich ist jedes definierte Objekt in der «BBArt Gebaeude» ebenfalls als Objekt in der Grundstückdatenbank (GRUDA-AV) zu erfassen.

Beispiele

Unter Dokumente kann die PDF-Datei mit den Beispielen zu folgenden Themen (Gebäudehauptumrisse in Kombination mit übrigen Gebäudeteilen) heruntergeladen werden:

  • Auskragungen, Erker und Vorbauten
  • Lauben (nicht Arkaden)
  • Fassadenversetzungen und -sockel
  • Fassadenisolationen
  • Vor- und Rücksprünge
  • Pfeiler und Fassaden mit Anzug
  • Treibhäuser
  • Anbauten, Wintergärten
  • Bauernhäuser
  • Terrassenhäuser
  • Industrieareale
  • nicht-darzustellende Gebäude

Hinweis

Die Gebäudehauptumrisse (Bodenbedeckung) sind mit einem ausgezogenen Strich dargestellt. Ergänzende Gebäudeteile sind gestrichelt dargestellt und werden als «uebriger_Gebaeudeteil» in der Informationsebene Einzelobjekte definiert.

Dokumente

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