Im Kanton Bern sind bei den Grenzpunkten die nachfolgend beschriebenen Grenzzeichen zugelassen (KVAV Art. 16c).
Stein
Material
dauerhaftes, wetterbeständiges Material, in der Regel Granit
Grösse
- quadratischer Steinkopf fein gestockt oder geschliffen, 12 x 12 cm mit eindeutig definiertem und dauerhaft markiertem Zentrumsloch Ø 5–10 mm
- Länge 60–70 cm
Anwendung
- Kieskoffer (Strassen, Wege)
- Belag, Pflästerungen
- Kulturland, Wald
Steine verkürzt und einbetoniert:
- auf unterirdischen Bauten (Vorsicht: Bauwerk nicht verletzen.)
- auf hoch liegenden Leitungen
- Steinköpfe in Bundsteinen anstelle von Bolzen
Abhängig vom Terrain werden die Steine unterschiedlich hoch gesetzt:
- 5–10 cm unter Terrain:
- im Feld
- gefährdete Punkte am Wegrand
- Rückmarchen in Kieswegen
- bodeneben:
- in Strassen und Plätzen mit Belag
- ungefährdete Punkte am Wegrand
- gefährdete Punkte im Wald
- 5–10 cm über Terrain:
- ungefährdete Punkte im Wald
- in Hecken
- unter Weidezaun, Gartenzaun
Kennzeichnungsmethode
Je tiefer der Stein gesetzt wird, desto besser ist er vor Beschädigungen geschützt.

Werden bei der Kennzeichnung die aufstossenden Grenzen in der Wegmitte rückversichert, ist auf dem Stein in der Richtung des effektiven Grenzpunktes ein Balken einzuhauen.

Kunststoffzeichen
Kunststoffzeichen sind nur in Ausnahmefällen zugelassen, wo sich andere Kennzeichnungsarten nicht eignen und die Kennzeichnung nicht beschädigt werden kann.
Material
dauerhaftes, wetterbeständiges Material, in der Regel Kunststoffmarke bestehend aus Kunststoffkopf auf rostfreier Metallröhre
Grösse
- quadratischer Kunststoffkopf, ca. 10 x 10 cm mit eindeutig definiertem und dauerhaft markiertem Zentrumsloch Ø 5–10 mm
- Länge 40–90 cm
Anwendung
- bei Hecken und Ähnlichem, wenn durch den Steinsatz die Bepflanzung zerstört würde oder wenn die Steinsatzarbeiten durch die Bepflanzung stark behindert werden
- im Bereich starker Durchwurzelung
- in stark abfallendem Gelände
Bei grossflächiger (allgemeiner) Kennzeichnung mit Kunststoffmarken ist eine Bewilligung des Amtes für Geoinformation (AGI) erforderlich. Die Gemeindebehörde ist über Vor- und Nachteile der Kennzeichnung mit Kunststoffmarken zu orientieren.
Kennzeichnungsmethode
Den Kopf nicht vorstehen lassen.
Ein möglichst langes Rohr verwenden, damit eine genügend gute Standfestigkeit erreicht werden kann.
Vorsicht
Unterirdische Kabel (Telefon, Television, Elektrizität, usw.)
Bolzen
Material
dauerhaftes, wetterbeständiges Material, in der Regel Messing
Grösse
Messingbolzen:
- Ø ca. 30 mm
- Länge 7–9 cm
Dübelbolzen:
- Ø ca. 30 mm
- Länge mind. 4.5 cm
Aufschrift
- «Grenzpunkt»
- Zentrumsloch eindeutig definiert und dauerhaft markiert
Anwendung
- Pflästerungen
- Strassenabschlüsse (Stellplatte, Rand- und Bundstein)
- Strassen/Plätze aus Beton oder flexiblem Belag
- Bruchsteinmauern, Felsen, Lagersteine
- Gebäude/Kunstbauten
Kennzeichnungsmethode Bolzen in Belag (Asphalt)
In gutem Belag (Dicke und Qualität genügend):
- möglichst kleines Loch
- nicht vorstehend setzen (Schneepflug)

In schwachem Belag (Dicke und Qualität ungenügend):
- Ausbohren des Loches im Belag
- Rohr senkrecht zu Belag einschlagen
- Rohr ganz mit Vergussmörtel füllen (Verhütung von Frostschäden)

Kennzeichnungsmethode Bolzen in Mauer
Im Normalfall werden Bolzen in den Mauern einbetoniert und nicht vorstehend gesetzt.
Vor allem in geeignetem Mauerwerk und Gebäuden können auch kleine Bolzen mit Dübeln gesetzt werden. Bei gefährdeten Punkten ist der Bolzenkopf zu versenken (zwei verschiedene Bohrkronendurchmesser verwenden).
Bei Gebäuden mit Aussenisolation ist eine Versicherung mit Bolzen nicht sinnvoll. Auf die Versicherung des Grenzpunktes kann hier verzichtet werden.
Kennzeichnungsmethode Bolzen als Vormarch (Spezialbolzen)
Folgender Spezialbolzen ist für die vereinfachte Kennzeichnung in der Wegmitte (Rückversicherung als Vormarch) zu verwenden:
- Spezialbolzen Ø 55 mm mit Pfeil in Richtung des effektiven Grenzpunktes

Rohr
Rohre sind nur in Ausnahmefällen zugelassen, wo sich andere Kennzeichnungsarten nicht eignen.
Material
dauerhaftes, wetterbeständiges Material, in der Regel Eisenrohr
Grösse
- mind. Ø 20 mm (innen), Wandstärke mind. 4mm mit eindeutig definiertem und dauerhaft markiertem Zentrumsloch (z.B. mit eingesetztem Bolzen)
- Länge min. 50 cm
Anwendung
- bei Hecken oder Ähnlichem, wenn durch die Vermarkungsarbeiten die Bepflanzung zerstört würde oder wenn die Arbeiten durch die Bepflanzung stark behindert werden
- im Bereich starker Durchwurzelung
Pfahl
Pfähle sind nur in Ausnahmefällen zugelassen, wo sich andere Kennzeichnungsarten nicht eignen.
Material
- dauerhaftes, wetterbeständiges Holz, zum Beispiel Eiche, Lärche, Kastanie
- Zentrum mit rostfreiem Stahlnagel auf Pfählen eindeutig definiert und dauerhaft markiert
Grösse
- Länge: Pfähle 100–150 cm
Anwendung
- Sumpfgebiet, Moor
Kreuz
mit Zentrumsloch Ø 5–10 mm und mit 4 Balken, Länge 4–8 cm, Tiefe 5–10 mm
Anwendung
Eingemeisselt in:
- Felsen
- Lagersteine
- unverputzte Natursteinbauwerke
Kennzeichnungsmethode
- Kreuze dürfen nur an festen, dauerhaften Natursteinen angebracht werden.
- Die Kreuze sind mit Zentrumsloch und 4 Balken auszubilden.
- Tiefe von Loch und Balken: mind. 5 mm.

Unversichert
Grenzpunkte ohne Kennzeichnung oder mit nicht dauerhafter Kennzeichnung (z.B. Pflöcke, kurze Eisenrohre) haben die Kennzeichnungsart «unversichert».
Die Versicherungsarten «Hochzielpunkt», «Spezialversicherung» und «weitere» sind für die Grenzpunkte nicht zugelassen.