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Zulässige Grenzzeichen / Kennzeichnungsmethode

Im Kanton Bern sind bei den Grenzpunkten die nachfolgend beschriebenen Grenzzeichen zugelassen (KVAV Art. 16c).

Stein

Material

dauerhaftes, wetterbeständiges Material, in der Regel Granit

Grösse

  • quadratischer Steinkopf fein gestockt oder geschliffen, 12 x 12 cm mit eindeutig definiertem und dauerhaft markiertem Zentrumsloch Ø 5–10 mm
  • Länge 60–70 cm

Anwendung

  • Kieskoffer (Strassen, Wege)
  • Belag, Pflästerungen
  • Kulturland, Wald

Steine verkürzt und einbetoniert:

  • auf unterirdischen Bauten (Vorsicht: Bauwerk nicht verletzen.)
  • auf hoch liegenden Leitungen
  • Steinköpfe in Bundsteinen anstelle von Bolzen

Abhängig vom Terrain werden die Steine unterschiedlich hoch gesetzt:

  • 5–10 cm unter Terrain:
    • im Feld
    • gefährdete Punkte am Wegrand
    • Rückmarchen in Kieswegen
  • bodeneben:
    • in Strassen und Plätzen mit Belag
    • ungefährdete Punkte am Wegrand
    • gefährdete Punkte im Wald
  • 5–10 cm über Terrain:
    • ungefährdete Punkte im Wald
    • in Hecken
    • unter Weidezaun, Gartenzaun

Kennzeichnungsmethode

Je tiefer der Stein gesetzt wird, desto besser ist er vor Beschädigungen geschützt.

Grenzzeichen Stein

Werden bei der Kennzeichnung die aufstossenden Grenzen in der Wegmitte rückversichert, ist auf dem Stein in der Richtung des effektiven Grenzpunktes ein Balken einzuhauen.

Stein als Vormarch
  • Vormarch

Kunststoffzeichen

Kunststoffzeichen sind nur in Ausnahmefällen zugelassen, wo sich andere Kennzeichnungsarten nicht eignen.

Material

dauerhaftes, wetterbeständiges Material, in der Regel Kunststoffmarke bestehend aus Kunststoffkopf auf rostfreier Metallröhre

Grösse

  • quadratischer Kunststoffkopf, ca. 10 x 10 cm mit eindeutig definiertem und dauerhaft markiertem Zentrumsloch Ø 5–10 mm
  • Länge 40–90 cm

Anwendung

  • bei Hecken und Ähnlichem, wenn durch den Steinsatz die Bepflanzung zerstört würde oder wenn die Steinsatzarbeiten durch die Bepflanzung stark behindert werden
  • im Bereich starker Durchwurzelung

Bei grossflächiger (allgemeiner) Kennzeichnung mit Kunststoffmarken ist eine Bewilligung des Amtes für Geoinformation (AGI) erforderlich. Die Gemeindebehörde ist über Vor- und Nachteile der Kennzeichnung mit Kunststoffmarken zu orientieren.

Kennzeichnungsmethode

Den Kopf nicht vorstehen lassen.
Ein möglichst langes Rohr verwenden, damit eine genügend gute Standfestigkeit erreicht werden kann.

Vorsicht

Unterirdische Kabel (Telefon, Television, Elektrizität, usw.)

Bolzen

Material

dauerhaftes, wetterbeständiges Material, in der Regel Messing

Grösse

Messingbolzen:

  • Ø ca. 30 mm
  • Länge 7–9 cm

Dübelbolzen:

  • Ø ca. 30 mm
  • Länge mind. 4.5 cm

Aufschrift

  • «Grenzpunkt»
  • Zentrumsloch eindeutig definiert und dauerhaft markiert

Anwendung

  • Pflästerungen
  • Strassenabschlüsse (Stellplatte, Rand- und Bundstein)
  • Strassen/Plätze aus Beton oder flexiblem Belag
  • Bruchsteinmauern, Felsen, Lagersteine
  • Gebäude/Kunstbauten

Kennzeichnungsmethode Bolzen in Belag (Asphalt)

In gutem Belag (Dicke und Qualität genügend):

  • möglichst kleines Loch
  • nicht vorstehend setzen (Schneepflug)
Bolzen in gutem Belag

In schwachem Belag (Dicke und Qualität ungenügend):

  • Ausbohren des Loches im Belag
  • Rohr senkrecht zu Belag einschlagen
  • Rohr ganz mit Vergussmörtel füllen (Verhütung von Frostschäden)
Bolzen in schwachem Belag

Kennzeichnungsmethode Bolzen in Mauer

Im Normalfall werden Bolzen in den Mauern einbetoniert und nicht vorstehend gesetzt.

Vor allem in geeignetem Mauerwerk und Gebäuden können auch kleine Bolzen mit Dübeln gesetzt werden. Bei gefährdeten Punkten ist der Bolzenkopf zu versenken (zwei verschiedene Bohrkronendurchmesser verwenden).

Bei Gebäuden mit Aussenisolation ist eine Versicherung mit Bolzen nicht sinnvoll. Auf die Versicherung des Grenzpunktes kann hier verzichtet werden.

Kennzeichnungsmethode Bolzen als Vormarch (Spezialbolzen)

Folgender Spezialbolzen ist für die vereinfachte Kennzeichnung in der Wegmitte (Rückversicherung als Vormarch) zu verwenden:

  • Spezialbolzen Ø 55 mm mit Pfeil in Richtung des effektiven Grenzpunktes
Bolzen als Vormarch (Spezialbolzen)

Rohr

Rohre sind nur in Ausnahmefällen zugelassen, wo sich andere Kennzeichnungsarten nicht eignen.

Material

dauerhaftes, wetterbeständiges Material, in der Regel Eisenrohr

Grösse

  • mind. Ø 20 mm (innen), Wandstärke mind. 4mm mit eindeutig definiertem und dauerhaft markiertem Zentrumsloch (z.B. mit eingesetztem Bolzen)
  • Länge min. 50 cm

Anwendung

  • bei Hecken oder Ähnlichem, wenn durch die Vermarkungsarbeiten die Bepflanzung zerstört würde oder wenn die Arbeiten durch die Bepflanzung stark behindert werden
  • im Bereich starker Durchwurzelung

Pfahl

Pfähle sind nur in Ausnahmefällen zugelassen, wo sich andere Kennzeichnungsarten nicht eignen.

Material

  • dauerhaftes, wetterbeständiges Holz, zum Beispiel Eiche, Lärche, Kastanie
  • Zentrum mit rostfreiem Stahlnagel auf Pfählen eindeutig definiert und dauerhaft markiert

Grösse

  • Länge: Pfähle 100–150 cm

Anwendung

  • Sumpfgebiet, Moor

Kreuz

mit Zentrumsloch Ø 5–10 mm und mit 4 Balken, Länge 4–8 cm, Tiefe 5–10 mm

Anwendung

Eingemeisselt in:

  • Felsen
  • Lagersteine
  • unverputzte Natursteinbauwerke

Kennzeichnungsmethode

  • Kreuze dürfen nur an festen, dauerhaften Natursteinen angebracht werden.
  • Die Kreuze sind mit Zentrumsloch und 4 Balken auszubilden.
  • Tiefe von Loch und Balken: mind. 5 mm.
Grenzzeichen Kreuz

Unversichert

Grenzpunkte ohne Kennzeichnung oder mit nicht dauerhafter Kennzeichnung (z.B. Pflöcke, kurze Eisenrohre) haben die Kennzeichnungsart «unversichert».

Die Versicherungsarten «Hochzielpunkt», «Spezialversicherung» und «weitere» sind für die Grenzpunkte nicht zugelassen.

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