Logo Kanton Bern / Canton de BerneVermessungshandbücher

Projektmutation

Allgemeines

Eine Projektmutation basiert auf Projektplänen, ohne dass die neuen Grenzpunkte zuvor verpflockt, versichert und kontrolliert aufgenommen werden. Im Gegensatz zur Mutation mit zurückgestellter Vermarkung besteht dabei die Möglichkeit, dass nach der Bauausführung der Grenzverlauf an die baulichen Anlagen angepasst werden kann.

Die Durchführung der Projektmutation stützt sich auf das «Kreisschreiben 5.8 des Amtes für Geoinformation und des Amtes für Betriebswirtschaft und Aufsicht für die Durchführung von Projektmutationen» vom 10. März 2006 und auf Artikel 126 der Grundbuchverordnung (GBV).

Die Kundinnen und Kunden sind durch die Nachführungsgeometerin beziehungsweise den Nachführungsgeometer sorgfältig über die Vor- und Nachteile der Projektmutation zu informieren. Der Entscheid zur Durchführung einer Projektmutation liegt ausschliesslich bei der zuständigen Nachführungsgeometerin beziehungsweise dem zuständigen Nachführungsgeometer. Alternativ kann sich auch eine Mutation mit zurückgestellter Vermarkung anbieten. Die wichtigsten Punkte dazu sind im Dokument «Informationen für Kunden zur Projektmutation» zusammengestellt.

  • Grundbuchverordnung (GBV Art. 126)

  • Kreisschreiben 5.8 des Amtes für Geoinformation und des Amtes für Betriebswirtschaft und Aufsicht für die Durchführung von Projektmutationen vom 10.03.2006

Dokumente

Bearbeitung

Projektmutationen werden in der GRUDA-AV mit dem Geschäftstyp «Mit Grundbuch» mit der Verarbeitungsart «Standard» und der Mutationsart «Projekt» bearbeitet. Dadurch wird auf der Messurkunde automatisch der Hinweis «Projektmutation» angebracht.

Auf dem Mutationsplan muss gut sichtbar auf die Projektmutation hingewiesen werden.

Die Attributierung der neuen Grenzpunkte innerhalb der Daten der amtlichen Vermessung erfolgt entsprechend dem Kapitel im Handbuch DM.01-AV.

Abschluss

Die Nachführungsgeometerin beziehungsweise der Nachführungsgeometer ist verpflichtet, sich aktiv um den Abschluss von hängigen Projektmutationen zu bemühen. Die Auswertung «Hängige Folgemutationen» in der GRUDA-AV liefert einen Überblick über alle offenen Projektmutationen.

Analog zur Projektmutation kann auch die Abschlussmutation etappiert erfolgen. Dies kann sinnvoll sein,

  • wenn die Bauausführung ebenfalls in Etappen erfolgt, so dass die einzelnen Abschlussmutationen kurz nach der Bebauung der Grundstücke erfolgen kann.
  • wenn bei einzelnen Grenzpunkten grosse Lagedifferenzen zur Planung bestehen, so dass eine erneute öffentliche Beurkundung notwendig wird. Die betroffenen Grundstücke können dazu in einer separaten Mutation zusammengefasst werden, so dass die Abschlussmutation der restlichen Grundstücke einfach durchgeführt werden kann.

Grenzpunkte ohne Lagebedingungen werden entsprechend ihrer Koordinaten abgesteckt, versichert und in den Datenbestand der amtlichen Vermessung übernommen.

Bei Grenzpunkten mit Lagebedingungen können Lagedifferenzen zwischen dem abgesteckten, theoretischen Punkt und dem effektiven Punkt im Feld auftreten.

Dabei sind drei Fälle zu unterscheiden:

Lagedifferenz innerhalb der einfachen Standardabweichung

Liegt die Lagedifferenz innerhalb der einfachen Standardabweichung gemäss der Weisung vom 01.01.2015 «Amtliche Vermessung Punktgenauigkeiten» für exakt definierte Grenzpunkte, so wird der Grenzpunkt am effektiven Punkt im Feld versichert. Im Datenbestand der amtlichen Vermessung werden zudem die ursprünglichen (theoretischen) Koordinaten belassen. Eine Flächenberichtigung ist nicht erforderlich. Das Grundbuchamt erhält die ursprünglichen Mutationsakten als Beleg. Der Abschluss in der GRUDA-AV erfolgt mit dem Geschäftstyp «Mit Grundbuch» mit der Verarbeitungsart «Standard» und der Mutationsart «Abschluss». Die Notarin beziehungsweise der Notar werden darüber informiert, dass auf eine Zweitmutation verzichtet werden kann.

Lagedifferenz zwischen der einfachen Standardabweichung und 10 cm

Verursacht durch die Koordinatenänderung ist eine Flächenberichtigung mit den entsprechenden Mutationsakten ohne öffentliche Beurkundung durchzuführen. Im Mutationsplan wird der neue Grenzverlauf in Schwarz dargestellt. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden über den Sachverhalt schriftlich informiert. Dabei ist ihnen eine Frist von 30 Tagen zu eröffnen, innerhalb der sie ihre Einwände gegen die Flächenberichtigung vorbringen können. Werden keine Einwände erhoben, wird die Notarin beziehungsweise der Notar darüber informiert, dass auf eine Zweitmutation verzichtet werden kann. Das Grundbuchamt erhält die Mutationsakten der Flächenberichtigung als Beleg. Der Abschluss in der GRUDA-AV erfolgt mit dem Geschäftstyp «Mit Grundbuch» mit der Verarbeitungsart «Standard» und der Mutationsart «Abschluss».

Abschluss durch Zweitmutation bei Lagedifferenzen über 10 cm

Beträgt die Lagedifferenz einzelner Grenzpunkte über 10 cm so kann dies nur mit einer Zweitmutation (Abschluss- oder Nachfolgemutation) mit öffentlicher Beurkundung korrigiert werden. Der Abschluss in der GRUDA-AV erfolgt mit dem Geschäftstyp «Mit Grundbuch» mit der Verarbeitungsart «Standard» und der Mutationsart «Abschluss». Die Nachführungsgeometerin beziehungsweise der Nachführungsgeometer müssen aktiv auf die Zweitmutation hinwirken und diese dokumentieren. Kommt die Zweitmutation dennoch nicht zustande, so sind die Grenzpunkte wie in der Projektmutation ursprünglich vorgesehen zu kennzeichnen und allfällige Überbauten in der GRUDA-AV zu dokumentieren.

Beispiele zu Etappierung

Auf dem Grundstück 814 werden 5 Bauparzellen und eine Erschliessungsstrasse (1219 bis 1224) geplant. Die Teilung erfolgt im Rahmen einer Projektmutation.

Auf der Restfläche des Grundstücks 814 werden in einer zweiten Etappe zusätzlich 3 Bauparzellen (1225, 814 und 1226) geplant. Zusätzlich werden zwei Strassen (Grundstück 23 und 1224) angepasst.

Bei der Abschlussmutation kommt es zwischen Grundstück 1219 und 1220 zu grösseren Lageabweichungen. Darum wird auch die Abschlussmutation etappiert. In der ersten Etappe werden die Grundstücke 1221 bis 1226, sowie 814 (neu) mit vereinzelten Flächenbereinigungen abgeschlossen.

In der zweiten Etappe werden die Grundstücke 1219 und 1220 im Rahmen einer Zweitmutation mit öffentlicher Beurkundung abgeschlossen.

Seite teilen