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Standard

Die Verarbeitungsart «Standard» wird für Grundstücksmutationen, Hoheitsgrenzänderungen, Grenzberichtigungen, Projektmutationen, Abschluss von Projektmutationen und Abschluss von Baulandumlegungen verwendet.

Es werden 3 verschiedene Mutationsarten unterschieden:

  • Normal (Normalfall)
  • Projekt (Projektmutationen)
  • Abschluss (Abschluss von Projektmutationen und Baulandumlegungen)

Projektmutationen

Projektmutationen sind gemäss «Kreisschreiben für die Durchführung von Projektmutationen (Stand März 2006)» durchzuführen.

Liegenschaften sowie selbständige und dauernde Rechte, die mit einer Projektmutation entstehen oder verändert werden (Verarbeitungsart «Standard» mit der Mutationsart «Projekt»), erhalten die Bezeichnung «Projektmutation». Diese wird in der Maske «Fläche», unter den Rubriken «Grundstückbeschreibung AV» und «Übersicht» angezeigt.

Beim Geschäftsabschluss wird zusätzlich unter dem Menüpunkt Geometergeschäft > Folgemutationen die entsprechende Projektmutation aufgelistet. Ebenfalls wird bei diversen Druckerzeugnissen der Hinweis «Projektmutation hängig» gemacht.

Wenn eine Projektmutation abgeschlossen wird, muss dieser Hinweis gelöscht werden. Dazu ist ein weiteres Geschäft «Mit Grundbuch»/«Standard» mit der Mutationsart «Abschluss» notwendig.

Um den Hinweis zu löschen, muss in der Rubrik Geometergeschäft > Folgemutationen für jedes Grundstück, das abgeschlossen werden soll, der Eintrag «Erledigt mit» gemacht werden. Das Geschäft muss sich dazu im Status «In Bearbeitung» befinden.

Einschränkung

Folgt auf eine Projektmutation aufbauend ein weiteres Geschäft, ist für dieses in der Regel auch die Mutationsart «Projekt» zu verwenden.

Zurückgestellte Vermarkung

In einigen Fällen ist es nicht möglich, bei der Bearbeitung einer Grenzmutation bereits die neuen Grenzpunkte im Feld zu materialisieren. In diesen Fällen ist im Geschäft das Flag «Vermarkung zurückgestellt» zu setzen.

Diese Geometergeschäfte können bis und mit Status «Rechtsgültig vollzogen» weiterbearbeitet, jedoch noch nicht in den Status «Rechtsgültig abgeschlossen» gesetzt werden.

Sobald die definitive Vermarkung im Feld durchgeführt wurde, sind im Geschäft folgende Punkte zu erledigen:

  • Das Flag «Vermarkung zurückgestellt» entfernen.
  • Den Geschäftsstatus überprüfen und wenn möglich auf «Rechtsgültig abgeschlossen» setzen (Abschlussdatum erfassen).

Zusätzliche Möglichkeiten

  • Anbringen einer Flächenkorrektur an der Ausgangsfläche des Grundstücks
  • Geschäft verknüpfen für die Bearbeitung von Hoheitsgrenzänderungen

Geschäftsstatus «Bereit für Grundbuch»

Der Zeitpunkt des Wechsels des Geschäftsstatus auf «Bereit für Grundbuch» ist für alle Mutationsarten gleich definiert.

Mit der Unterzeichnung ist der Versand der Mutationsakten freigegeben.

Zeitpunkt des Wechsels des Geschäftsstatus auf «Bereit für Grundbuch»:

  • Gleichzeitig mit dem Versand der Mutationsakten (Aktenempfänger Notar oder GBA)

Informationen zur Mutationsart «Abschluss» sind im Kapitel «Spezialfälle > Abschlussmutationen» zu finden.

Mutationsentwurf

Mutationsentwürfe dürfen nicht in der GRUDA-AV bearbeitet beziehungsweise durch AVGBS übertragen werden.

Die Eröffnung eines Geometergeschäfts ist möglich, wenn für einen Mutationsentwurf die Mutationsnummer zwingend notwendig ist.

Neue Grundstücke dürfen nur mit Vorsicht reserviert werden:

  • Im Mutationsentwurf dürfen die Nummern der neuen Grundstücke nicht angegeben werden.

Im AV-System sind die Mutationsentwürfe so zu verwalten, dass sie nicht als ITF (insbesondere für die ZAV und die AVGBS) exportiert werden.

Folgemutationen bei laufenden EE/EN-Operaten

Für eine Folgemutation (z.B. Grenzänderung) muss in der GRUDA-AV der entsprechende Perimeter aus dem Geschäft der Ersterhebung/Erneuerung in ein Indexgeschäft ausgestanzt werden.
Das Geometerbüro muss von diesem Indexgeschäft in der GRUDA-AV eine Messurkunde erstellen. Diese ist von der Geometerin beziehungsweise vom Geometer zu unterzeichnen und umgehend mit einem Begleitbrief an das zuständige Grundbuchamt zu senden.
Im Begleitbrief ist die sofortige Aufnahme der Messurkunde in das Tagebuch zu beantragen. Zudem muss insbesondere auf das Indexgeschäft hingewiesen werden, welches vor der Folgemutation ins Grundbuch aufzunehmen ist (pro Messurkunde je ein Begleitbrief).
Anschliessend dürfen die Mutationsakten der eigentlichen Folgemutation der Notarin beziehungsweise dem Notar zugestellt werden.

Handbuch DM.01-AV

  • Projektmutation

  • Berichtigung

Handbuch GRUDA-AV

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