In allen Verarbeitungsarten werden zusammengelegte Geschäfte für die Bearbeitung von gemeindeübergreifenden Objekten verwendet. Solche Geschäfte müssen manuell erfasst und bearbeitet werden.
Folgende Fälle werden nachstehend beschrieben:
- Hoheitsgrenzänderungen
- AV-Bemerkungen im Bereich von Hoheitsgrenzen
Für die Bearbeitung einer Gemeinde ausserhalb des Nachführungsgebietes des Vermessungsbüros/Vermessungsamtes können nach Absprache mit dem betroffenen Nachführungsgeometer beziehungsweise der betroffenen Nachführungsgeometerin die nötigen Berechtigungen bei der Leitstelle GRUDA-AV angefordert werden.
Verknüpfung der Geschäfte
Nach dem Eröffnen des ersten Geschäfts in der Gemeinde A kann unter dem Menüpunkt «Zusatzdaten» ein zweites Geschäft in der Gemeinde B eröffnet werden. Hierbei wird unter anderem die Verarbeitungsart vom Geschäft der Gemeinde A übernommen. Eine Abweichung des Geschäftstyps oder der Verarbeitungsart ist nicht möglich. Die beiden GRUDA-AV-Geschäfte sind ab sofort miteinander verknüpft. Zusammengelegte Geschäfte können nicht mehr getrennt werden.
Alternativ kann bei der Geschäftseröffnung via Attributfeld «mit Geschäft zusammenlegen» das zu verknüpfende Geschäft gewählt werden.
Hoheitsgrenzänderungen
Nach der Verknüpfung der Geschäfte wird gemäss Geschäftstyp/Verarbeitungsart «Mit Grundbuch»/«Standard» die Flächenmutation gemeindeübergreifend vollzogen.
Die Genehmigungsdaten werden in der GRUDA-AV nicht mehr geführt.
AV-Bemerkungen im Bereich von Hoheitsgrenzen
Bei einer Mutation einer AV-Bemerkung, welche auf mehreren Gemeinden anzumerken ist, muss in der Regel ein zusammengelegtes Geschäft eröffnet werden. Für einen AVGBS-Transfer muss kein zusammengelegtes Geschäft eröffnet werden, wenn sich an den Kopfdaten der AV-Bemerkung nichts ändert.
Bauten auf Hoheitsgrenzen
Bauten, welche auf mehreren Gemeinden zu liegen kommen, müssen in zwei Objekte aufgeteilt und anhand der Teilflächen pro Gemeinde verwaltet werden.
Abschluss Geschäftsbearbeitung
Die Änderung des Geschäftsstatus der zusammengelegten Geschäfte erfolgt jeweils synchron.