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Vermarkung

Die Vermarkung umfasst die Grenzfeststellung und das Anbringen von Grenzzeichen gemäss VAV Art.11:

  • Hoheitsgrenzen
  • Grenzen der Liegenschaften
  • Grenzen der selbständigen und dauernden Rechte, soweit diese flächenmässig ausgeschieden werden können.

Grenzen von Dienstbarkeiten (z.B. Fuss- und Fahrwegrechte, Wohnrechte, usw.) werden nicht versichert. Durch Vereinigungen oder Grenzmutationen wegfallende Grenzpunkte sind im Feld zu entfernen.

  • VAV Art. 11

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