Logo Kanton Bern / Canton de BerneVermessungshandbücher

Nachführung amtliche Vermessung

Gebühren AV

Seit Inkrafttreten des kantonalen Geoinformationsgesetzes (KGeoIG) sind die Daten der amtlichen Vermessung von den bis Ende 2015 erhobenen Nutzungsgebühren befreit. Es fallen nur noch Kosten für die Auslieferung der Daten an, welche von den Abgabestellen in Rechnung gestellt werden.

Datenhaltungskosten und Dislokationsentschädigung

Unter «Dokumente» finden Sie die aktuellsten Versionen der Liste mit dem Rang der Gemeinde (EW RANG) entsprechend der mittleren Wohnbevölkerung (gemäss Artikel 7 FILAG, BSG 631.1) für die Berechnung der Datenhaltungskosten und dem prozentualen Zuschlag auf die Feldarbeiten für die Entschädigung der Dislokation.

Dokumente

  • Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV)

Wahl Nachführungsgeometer/In

Die Nachführungsgeometerwahlen finden alle 8 Jahre statt. Das nächste Mal im Jahr 2025 für die Periode 2026–2033.

Übergabe Vermessungswerk

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Bestandteile des Vermessungswerkes nach den Anweisungen der Vermessungsaufsicht den Nachfolgerinnen oder Nachfolgern zu übergeben (KVAV, Art. 9). Die Mandats- und Aktenübergabe ist zu protokollieren (Checkliste Übergabe Nachführungsmandat). Das Protokoll ist dreifach durch die beiden Nachführungsgeometer beziehungsweise durch die Nachführungsgeometerinnen sowie die Gemeinde zu unterzeichnen und eine Kopie dem Amt für Geoinformation einzureichen.

Nach der Übergabe ist der erfolgreiche Import und die Kontrolle der AV-Daten durch den neuen Nachführungsgeometer oder die neue Nachführungsgeometerin innerhalb von vier Wochen dem Amt für Geoinformation zu bestätigen (Formular Bestätigung der erfolgreichen Übernahme).

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