Logo Kanton Bern / Canton de BerneVermessungshandbücher

Ohne Grundbuch

Mit dem Geschäftstyp «Ohne Grundbuch» lassen sich, bis auf die Grundstücksfläche und die AV-Bemerkungen, sämtliche Registerdaten der amtlichen Vermessung eines Grundstücks erfassen und ändern. Der «materielle Grenzverlauf» kann nicht geändert werden.

Der rechtsgültige Abschluss des Geschäfts erfolgt direkt durch das Vermessungsbüro.

Der Geschäftstyp «Ohne Grundbuch» wird für Grenzrekonstruktionen, PNF, Nachführungen der Bodenbedeckung, Änderungen der Grundstückbeschreibungen, Gebäudemutationen und Änderungen der Gebäudeadressen verwendet.

Grenzrekonstruktion

Alle von der Grenzrekonstruktion betroffenen Grundstücke sind in den Perimeter aufzunehmen. So kann später nachverfolgt werden, welche Grundstücke von einer Grenzrekonstruktion betroffen waren.

Wenn an den von der Rekonstruktion betroffenen Grundstücken keine Änderung vorgenommen wurde, erscheint bei der Geschäftsprüfung ein Hinweis. Das Geschäft kann trotzdem abgeschlossen werden.

Gebäude/projektierte Gebäude

Alle Gebäude, die gemäss Handbuch DM.01-AV in der Informationsebene «Bodenbedeckung» geführt werden, sowie alle «Einzelobjekte», welche eine Gebäudeadresse haben, werden in der GRUDA-AV erfasst.

Der kantonale Gebäudeidentifikator (BE_GID) wird von der GRUDA-AV für jedes Gebäude automatisch vergeben. Beim Erfassen einer Gebäudeadresse wird der kantonale Eingangsidentifikator (BE_EDID) automatisch erzeugt. Der Gebäudeeingangs-Identifikator BE_EDID wird von diversen kantonalen Applikationen verwendet. Deshalb muss in der Nachführung sichergestellt sein, dass dieser wichtige Identifikator stabil bleibt.

Der eidgenössische Gebäudeidentifikator (GWR_EGID) muss in der GRUDA-AV geführt werden. Bei den GWR_EGID muss pro Gebäudeeingang der zugehörige eidgenössische Eingangsidentifikator (GWR_EDID) erfasst werden.

Als projektierte Gebäude werden geplante Gebäude der Ebene Bodenbedeckung sowie unterirdische Gebäude und Reservoire erfasst. Projektierte Gebäude werden direkt unter dem Thema «Gebäude» mit dem Flag «projektiert» erfasst. Projektierte Anbauten werden in der GRUDA-AV nicht erfasst.

Falls ein Gebäude / projektiertes Gebäude in den Daten der amtlichen Vermessung gelöscht wird, muss dieses auch in der GRUDA-AV gelöscht werden.

Projektierte Gebäude sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Meldung zu erfassen.

Gebäudeadressen

Änderungen an Gebäudeadressen in der GRUDA-AV sind immer mit der Funktion «Ändern» durchzuführen. Die Funktion «Streichen» darf nur eingesetzt werden, wenn bei einem Gebäude ein Gebäudeeingang wegfällt.

GWR_EGID löschen oder mutieren

Zu bereinigende GWR_EGID müssen vorgängig mit einem Geometergeschäft (Typ «Ohne Grundbuch») manuell entfernt werden. Danach können die Gebäude via GSB-Aktualisierung mit den neuen, korrekten GWR_EGID geliefert werden. Da diese Gebäude in Capitastra keine GWR_EGID mehr aufweisen, werden diese mittels der BE_GID identifiziert und die neuen GWR_EGID werden auf die Gebäude übernommen.

Die GWR_EGID von provisorisch oder rechtsgültig gestrichenen Gebäuden können nur mit einem Script in der Datenbank gelöscht werden → Auftrag via Leitstelle GRUDA-AV (AGI).

Wichtige Toleranzen/Prüfregeln

  • Die Summe der Gebäudeteilflächen muss der Gebäudefläche entsprechen.
  • Die Summe der Bodenbedeckungsflächen pro Grundstück muss der Grundstücksfläche entsprechen.

Handbuch DM.01-AV

  • Gebäude

  • Projektierte Objekte (Bodenbedeckung)

  • Einzelobjektarten

  • Adressierbare Einzelobjekte

  • Projektierte Objekte (Einzelobjekte)

  • Periodische Nachführung

  • Nachführungstabellen > Identifikator

Handbuch GRUDA-AV

Diverse

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